Abgeltungssteuer

Tags: Abgeltungssteuer

Abgeltungssteuer

Bei der sogenannten Abgeltungssteuer handelt es sich um eine Form der Quellensteuer auf Kapitalerträge sowei Veräußerungsgewinne, d.. sie wird unmitelbar an der Quelle also am Ursprung - sprich bei dem Schuldner der Erträge oder dem zuständigen Kreditinstitut einbehalten und abgeführt. Die Steuer wird mit einem festgelegten Steuersatz errechnet, der nicht abhängt, wie hoch der Einkommenssteuersatzes des Steuerschuldners ist. Seit dem Jahr 2006 gibt es auch die Abgeltungssteuer für private Kapitalerträge. Von da an gibt es auch die duale Einkommenssteuer, d.

abgeltungssteuer

. Erwerbs- sowie Kapitaleinkommen unterliegen unterschiedlichen Steuersätzen. Generell greift hierbei nicht das Nettoprinzip. Die Besteuerung nach Leistungsfähigkeit stellt der Sparer-Pauschbetrag sicher. Heutzutage beläuft sich die Abgeltungssteuer in Deutschland 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag - 5,5 Prozent vonder Abgeltungssteuer - und Kirchensteuer - 8 oder 9 Prozent der Abgeltungssteuer, d.. sie beträgt insgesamt 26,375 Prozent. Bei denjenigen Sparer mit eher mittlerem bis höherem Einkommen bringt die pauschale Abgeltungssteuer überwiegend Vorteile. Die Neuerung ist die ausnahmslose Besteuerung von Veräußerungsgewinne mit der Folge, dass nun Aktien- und Investmentfond nicht mehr so verlockend sind. Nachdem die abgeltende Wirkung des Steuerabzugs durch Banken ins Leben gerufen wurde, entwickelte sich der Bedarf der Anrechnung von Verlusten.